In diesem Modul werden anhand eines BGM-Gesamtkonzepts wichtige rechtliche Anforderungen des Arbeitnehmer*innenschutzes beginnend von den Akteurinnen und Akteuren in der Prävention über die Vorstellung von spezifischen Kontroll- und Steuerungsinstrumenten sowie zentralen Indikatoren und Kennzahlen erläutert. Durch den Bezugsrahmen eines BGM wird sichergestellt, dass Sicherheit und Gesundheit in den betrieblichen Abläufen dauerhaft integriert und im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung berücksichtigt werden. Am zweiten Seminartag wird näher auf Managementsysteme in der Prävention eingegangen, wie etwa auf das AUVA-Sicherheits- und Gesundheitsmanagementsystem.
Zuletzt aktualisiert am 09. September 2024