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Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen

gemäß Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) und Bundesbedienstetenschutzgesetz (B-BSG)


Dienstgeber haben per Gesetz die Aufgabe die psychischen Belastungen ihrer Belegschaft zu evaluieren. Werden Gefahren durch psychische Belastungen ermittelt, sollten unter Beteiligung der Beschäftigten geeignete Maßnahmen festgelegt, durchgeführt und anschließend auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Dafür sind verschiedene Herangehensweisen möglich.


Zuletzt aktualisiert am 01. März 2024